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Technische Beschaffung · Deutschland
Werkzeugmaschinen ↗

Künzle & Tasin Ersatzteile & Komponenten

Künzle & Tasin entwickelt Maschinen für die Bearbeitung von Böden. Für Holzböden umfasst das Programm Bandschleifmaschinen und Randschleifer; weitere Produktlinien bedienen Reinigung sowie Stein- und Betonoberflächen. Die ausgewählten Geräte zeigen unterschiedliche Schleifmittelaufnahmen. Beim Teilevergleich sind Motorvariante, Schleifaggregat und Absauganschluss getrennt zu prüfen, auch wenn die Maschinen am selben Boden eingesetzt werden.

Typenschild, Ausführung und Menge senden. Verfügbarkeit, Preis und Lieferzeit werden für Ihre Anfrage geprüft.

Offenes und abgedichtetes Kugellager neben einem Messschieber

Produktgruppen

Produktbeispiele und Herstellerreferenzen

Die Referenzen helfen bei der Identifikation. Sie sind keine Lagerbestandsanzeige und keine Rangliste. Gleichartige Produkte sind nicht automatisch austauschbar.

Für die technische Auswahl

Maschinenbezeichnung, vollständige P/N, Seriennummer und Baujahr vom Typenschild übermitteln. Motorleistung, Spannung und Frequenz mit der tatsächlichen Ausführung abgleichen. Für Bandschleifer Bandbreite und Bandlänge sowie Trommel- und Spannmechanismus dokumentieren. Bei Randschleifern Armlänge, Scheibendurchmesser und Befestigungsart des Schleifmittels nennen. Absauganschluss, Staubbehälter und vorhandenes Zubehör gesondert erfassen. Für Riemen, Lager oder Schalter Teilelistenposition und Fotos beifügen. Die Kennzeichnung einer Maschinenvariante ist kein Ersatzteilcode für ihre Einzelkomponenten. Gleiche Schleifmittelmaße allein bestätigen weder Motor- noch Aggregatkompatibilität.

Herstellerdokumentation ↗

So geht es weiter

DEAVA prüft Ihre Referenz und bündelt Rückfragen zur Ausführung. Erst nach dem Abgleich werden Beschaffungsmöglichkeiten und ein konkretes Angebot ermittelt. Alternativen bedürfen Ihrer technischen Freigabe.

So geht es weiter ↗

DEAVA ist ein unabhängiger Beschaffungsdienstleister. Marken dienen der Identifikation; eine autorisierte Vertriebspartnerschaft wird nicht behauptet.