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Allgemeine Geschäftsbedingungen

deava GmbH
Volkmarstrasse 1-7
12099 Berlin
Tel.: 01573 8690961
E-Mail: info@deava.de
www.deava.de

 

§ 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
1.) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von Deava GmbH gelten für jede Art des Verkaufes gegenüber Jedermann, unabhängig davon, ob Verträge direkt oder über das Internet abgeschlossen wurden. Deava führt Bestellungen nur nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus.
Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen auf der Internetseite www.deava.de unter »AGB« zur Verfügung. Überdies macht Deava ihre AGB mit der Auftragsbestätigung zum Bestandteil jedes Vertrages mit Deava. Im Zweifel gelten die im Internet veröffentlichten AGB. Änderungen und Ergänzungen behält sich Deava ausdrücklich vor. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.

2.) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

3.) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1.) Angebote von Deava, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen von Deava als angenommen.

2.) Angebote von Deava haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch schriftliche Auftragsbestätigung von Deava oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

3.) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über Produkte von Deava (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

4.) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u. a. – auch in elektronischer Form – behält sich Deava Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

5.) Bei Bestellungen über das Internet kommt der Vertrag allein dadurch zustande, dass Deava die Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt; die Auftragsbestätigung versendet Deava per E-Mail.
Wenn der Besteller Deava bei seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag mit Annahme der Bestellung zustande. Wegen des Zustandekommens eines Vertrages im Übrigen gilt, dass dieser nur dann zustande kommt, wenn Deava das Zustandekommen des Vertrages schriftlich bestätigt, wobei ein FAX, ein einfacher Brief oder eine E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt.

6.) Deava behält sich in jedem Fall vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behält sich Deava auch für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer Deava die Bestellung nicht ausführen kann.

7.) Rücksendungen haben in Originalverpackung zu verfolgen. Die Kunden verpflichten sich gegenüber Deava, sofern die Originalverpackungen nicht mehr vorhanden sind, Rücksendungen nur in einer der Original-Verpackung entsprechenden Verpackung vorzunehmen.

 

§ 3 Widerrufsrecht

Für den Fall der Bestellung über das Internet gilt:
1.) Wenn der Besteller ein privater Endkunde (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ist, kann dieser seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die bestellte Ware bei dem Besteller eingeht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform (Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden, und ist zu richten an

Deava GmbH, Volkmarstraße 1-7, 12099 Berlin, Email: info@deava.de Tel.: +49 (0)157 386 90 961

2.) Paketversandfähige Ware ist Deava an die vorstehende Adresse zurückzusenden. Deava trägt die Gefahr der Rücksendung und grundsätzlich auch deren Kosten. Der Besteller hat die Ware mit derselben Versandart zurückzusenden, die Deava für die Lieferung gewählt hat. Zusätzliche Rücksendekosten, die durch die Wahl einer anderen Versandart entstehen, trägt Deava nicht. Umgehend nach Eingang der Ware bei Deava erstattet Deava dem Besteller den Kaufpreis sowie – falls der Besteller die Rücksendung nicht per Lieferung gegen Nachnahme vorgenommen hat – die Kosten der Rücksendung auf das von dem Besteller anzugebende Konto.

3.) Die Kosten der Rücksendung sind dann von dem Besteller zu tragen, wenn –der Warenwert mehr als € 100,00 beträgt und der Besteller im Zeitpunkt des Widerrufs den Kaufpreis ganz -oder in Höhe einer vereinbarten Anzahlung noch nicht gezahlt hat, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung.

4.) Für Verschlechterungen der Ware verlangt Deava Wertersatz. Um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden, empfiehlt Deava, dass der Besteller innerhalb der Widerrufsfrist die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Wertersatz braucht der Besteller dann nicht zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie ihnen in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

5.) Das Widerrufsrecht gemäß vorstehend Ziffer 1. gilt nicht für die Bestellung solcher Ware, die nach Spezifikationen des Bestellers angefertigt wird oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten ist (Sonderanfertigungen).

 

§ 4 Preise / Zahlungen

1.) Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ausschließlich für Verpackung und Transport. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.) Mangels besonderer Vereinbarung werden – ohne Abzug – folgende Zahlungen fällig:
60% bei Bestellung der Ware;- der Kaufpreisrest unmittelbar nach Lieferung oder Abnahme per Nachnahme. Die für die Zahlung per Nachnahme anfallenden Gebühren trägt Deava. Bei Bestellungen, die in das Ausland zu liefern sind, gilt, dass der vereinbarte Kaufpreis vollständig und ohne Abzug im Voraus zu entrichten ist. Bei Lieferungen in das Ausland wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erst dann rückerstattet, wenn der Käufer Deava einen entsprechenden Ausfuhrbeleg im Original vorlegt

3.) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 5 Lieferung und Montage

1.) Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Die rechtzeitige Leistung von Deava setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und Deava geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Vertraglich festgehaltene Liefertermine sind Zirka-Angaben und können variieren.

2.) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn ein Deava Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit die Geschäftsräume von Deava verlassen hat oder Deava Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

3.) Kann Deava nicht pünktlich leisten, informiert Deava den Kunden umgehend.

4.) Hat Deava die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Import-schwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen der Lieferanten von Deava, so verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Als angemessen ist der Zeitraum anzusehen, der nach allgemeiner Lebenserfahrung erforderlich ist, um das Leistungshindernis zu beseitigen bzw. für Dritte nach allgemeiner Lebenserfahrung erforderlich ist, um das Leistungshindernis zu beseitigen. Deava wird den Käufer bei Auftreten eines Leistungshindernis unverzüglich hiervon unterrichten und den voraussichtlichen Zeitraum mitteilen, der für die Beseitigung des Leistungshindernisses erforderlich ist.

Kann Deava auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, ist sowohl der Besteller als auch Deava zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind insofern ausgeschlossen.

5.) Hat Deava die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Besteller durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent, insgesamt aber höchstens 5 Prozent des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versicherung
1.) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt die Geschäftsräume von Deava verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn Deava weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernimmt.
2.) Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Besteller nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald Deava diesem Versand- oder
Abnahmebereitschaft angezeigt hat.

3.) Deava verpflichtet sich, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten zu versichern.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.) Das von Deava gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihr Eigentum (Vorbehaltsware).

2.) Deava ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde Deava nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hiermit tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an Deava ab.

3.) Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von Deava gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, kann Deava vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabe-verlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, ist Deava berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu darf Deava den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware darf Deava freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös Deava gesicherte
Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.

 

§ 8 Mängelansprüche (Gewährleistung)
1). Die Haftung von Deava erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Produkte. Die Haftung von Deava ist ausgeschlossen:
a) wenn deren Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,
b) bei natürlichem Verschleiß
c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von Deava
nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

2.) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind Deava innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Die gesetzliche Haftung von Deava wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach Wahl von Deava Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss Deava umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, andernfalls ist Deava von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von Deava Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an Deava herausgeben.

4.) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

5.) Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen
einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haftet Deava ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.

6.) Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist Deava von Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

7.) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 3.-5. sind ausgeschlossen. Deava haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

§ 9 Haftung
1.) Die Haftung von Deava, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung von Deava ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Kunden von Deava gegen § 2 Ziffer 7 der AGB verstoßen und hierdurch Schäden entstehen.

2.) Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Deava oder deren Erfüllungsgehilfen
b) bei Personenschäden
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die Deava garantiert hat,
d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

§10 Rechtswahl; Gerichtsstand
1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2.) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Berlin. Deava sind jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

3.) Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Deava durch ihre Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung ihrer Bestellung und zu weiteren
kundenbetreuenden Maßnahmen (Mailings etc.) zu.

4.) Sollte eine der vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder es im Nachhinein werden, so bleibt der Vertag im Übrigen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt automatisch diejenige gesetzliche Regelung, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

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